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Die Hessische Energiespar-Aktion informiert: Der „Hydraulische Abgleich“ und seine Bedeutung – Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium

Berkatal, den 30. 07. 2018

 

Pressemitteilung 31/2018

 

Frankfurt/Main, 30. Juli 2018

Die Hessische Energiespar-Aktion informiert: Der „Hydraulische Abgleich“ und seine Bedeutung – Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium

Werden einzelne Heizkörper im Haus nicht richtig warm? Ist nachts das Pfeifen von Thermostatventilen im Haus zu hören? Dann ist die Heizungsanlage möglicherweise nicht „hydraulisch“ abgeglichen. „Unter dem Wortungetüm „Hydraulischer Abgleich von Warmwasserheizungen“ versteht man die Einstellung der jeweils ausreichenden Heizungswassermengen für jeden Heizkörper im Haus und dient damit der Heizungsoptimierung“, so Florian Voigt, Programmleiter der Hessischen Energiespar-Aktion (HESA).

Jeder Heizungsfachbetrieb ist nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil C verpflichtet, Heizungsrohrnetze hydraulisch abzugleichen. Dies gilt für den erstmaligen Einbau und die Heizungserneuerung im Bestand. Bei von der KfW geförderten Neu- und Altbauten wird der Abgleich als Förderbedingung verlangt. Die HESA weist auf das Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums „Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich“ zum Einbau effizienter Pumpen und der Optimierung der Heizungsanlage hin. Die Antragstellung erfolgt auf einem Formular der BAFA unter www.bafa.de. Einzelheiten sind auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie eingestellt: http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2016/20160801-energieeffizienz-heizungskeller-neue-foerderprogramme-heizungsoptimierung.html

Weitere Informationen zum „Hydraulischen Abgleich“ unter: https://www.co2online.de/energie-sparen/heizenergie-sparen/hydraulischer-abgleich/.

Die Hessische Energiespar-Aktion ist ein Angebot der Hessischen LandesEnergieAgentur (LEA).

 

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