Stilllegungsflächen können ab dem 16.07.2018 zu Futterzwecken genutzt werden

Berkatal, den 05. 07. 2018

Pressemitteilung

Eschwege, den 5. Juli 2018

 

 

Stilllegungsflächen können ab dem 16.07.2018 zu Futterzwecken genutzt werden

 

Der Fachdienst Landwirtschaft der Kreisverwaltung weist darauf hin, dass brachliegende Ackerflächen, die als ökologische Vorrangfläche (ÖVF) ausgewiesenen wurden, ab dem 16.07.2018 zu Futterzwecken genutzt werden dürfen.

 

Hintergrund ist, dass durch die lang anhaltende Trockenheit im Werra-Meißner-Kreis in weiten Teilen des Kreises eine massive Futterknappheit besteht. Die Freigabe dieser Flächen bezieht sich explizit auf den Werra-Meißner-Kreis, den Schwalm-Eder-Kreis sowie den Landkreis Kassel.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Ausnahmemöglichkeit ausschließlich auf ÖVF-Brachen bezieht und darauf, dass der Aufwuchs auf diesen Brachen durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung für Futterzwecke genutzt wird. D.h. die Nutzung des Aufwuchses der ÖVF-Brache ist möglich, jedoch nicht die Nutzung der Brachfläche für die landwirtschaftliche Erzeugung. Eine Nachsaat mit dem Ziel der Futtererzeugung ist daher nicht zulässig.

 

Eine Anzeige der Nutzung dieser Flächen ist nicht erforderlich. Für Fragen stehen die MitarbeiterInnen des Fachdienstes Landwirtschaft in Oberhone zur Verfügung.

 

 

 

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