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Die Verbraucherzentrale informiert: Immobilienverrentung

Berkatal, den 30. 01. 2023

Pressemitteilung vom 30.Januar 2023

 

Immobilienverrentung

Verbraucherzentrale Hessen erweitert ihr Beratungsangebot

Sich einen Traum erfüllen, die Kinder unterstützen oder einfach nur den gestiegenen Lebenshaltungs- und Energiekosten trotzen – das motiviert Menschen, die gegenwärtig darüber nachdenken, ihre Immobilie zu verrenten. Doch die meisten Angebote benachteiligen die Eigentümer enorm. Die Verbraucherzentrale Hessen hat daher ihr Beratungsangebot erweitert und bietet denjenigen, die sich für ein Verrentungsmodell interessieren, ein Beratungsgespräch an. Die Beratung zu den am Markt befindlichen Angeboten zum Immobilienverzehr ist möglich in Frankfurt, Darmstadt und Wiesbaden. Alternativ besteht auch die Möglichkeit einer Beratung am Telefon oder per Video. Die 90-minütige Beratung kostet 150 Euro. Terminvereinbarungen über (069) 972010-900 oder www.verbraucherzentrale-hessen.de/beratung-he.

Seit 2018 wächst der Markt für Angebote, die eine Verrentung der eigenen Immobilie ermöglichen. Auf den ersten Blick scheinen die Angebote auch attraktiv: Man kann auf Lebenszeit in seiner Immobilie bleiben und bekommt einen bestimmten Geldbetrag zur freien Verfügung. Dafür sollen die Eigentümer einen Teil ihrer Immobilie an die Anbieter verkaufen.

 

Tückisches Angebot mit langfristigen Folgen

„Die Tücken sind erst erkennbar, wenn man sich genauer mit den Angeboten befasst“, sagt Gudrun Römhild, Beraterin für Immobilienfinanzierung bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Denn das Geld, das man bekommt hat einen hohen Preis“, so Römhild weiter. Der Anbieter wird Miteigentümer an der Immobilie und verlangt ein sogenanntes Nutzungsentgelt. Das wird zunächst über zehn Jahre festgeschrieben. „Wie es danach weitergeht, ist offen“, sagt Römhild. Wer das Nutzungsentgelt nicht mehr bezahlen kann, verliert unter Umständen seine Immobilie. Die Kosten der Immobilie wie Grundsteuer, Reparaturen oder Schornsteinfeger verbleiben meist bei den bisherigen Eigentümern. Der Anbieter beteiligt sich nicht. Und im Erbfall können die Erben die Immobilie nur erhalten, wenn sie an den Anbieter einen zuvor vereinbarten Rückkaufpreis zuzüglich Wertsteigerung bezahlen.

„Wir sehen hier einen enormen Aufklärungsbedarf“, sagt Gudrun Römhild. „Mit unserem Beratungsangebot wollen wir dazu beitragen, dass Immobilienbesitzer die Vertragsbedingungen von Anfang an genau kennen und die Risiken für sich und ihre Erben einschätzen können.“ Liegen Angebotsunterlagen vor, können sie zum Beratungstermin mitgebracht werden.

 

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