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Corona-Virus: 95 neue Fälle, 24820 Gesamtfälle, 218 Verstorbene

Berkatal, den 13. 05. 2022

Pressemitteilung

Eschwege, den 13. Mai 2022

Corona-Virus: 95 neue Fälle, 24820 Gesamtfälle, 218 Verstorbene

 

Seit Donnerstag gibt es 95 neue Corona-Fälle im Werra-Meißner-Kreis. Die Zahl der bis jetzt mit dem Corona-Virus Infizierten liegt damit am heutigen Freitag 24820. Insgesamt sind 218 Todesfälle zu verzeichnen.

 

Es kommt weiterhin vereinzelt zu Ausbrüchen in Seniorenheimen und Reha-Einrichtungen. Das Ausbruchsgeschehen in den Kindergärten ist in der Tendenz rückläufig. Allgemein gibt es weiterhin ein diffuses Ausbruchsgeschehen im Kreis. Durch das Gesundheitsamt sind entsprechende Absonderungen und Schutzmaßnahmen angeordnet worden.

 

Die Siebentage-Inzidenz liegt aktuell bei 612. Das RKI meldet für den heutigen Tag eine Inzidenz von 572. Abweichungen bei den 7-Tages-Inzidenzen kommen ggf. durch Verzögerungen in der Meldekette.

 

Im Klinikum Werra-Meißner werden derzeit 8 Patienten auf der Normalstation und 2 Patienten auf der Intensiv-station ohne Beatmung behandelt.

 

Eine Aussage über die in Quarantäne befindlichen Personen ist nur schwer möglich, da sich Erkrankte frühzeitig freitesten und Kontaktpersonen vom Gesundheitsamt kaum noch erfasst werden. Die im Kreis von Ansteckung Betroffenen lagen bisher in einem Altersbereich von 1 bis 99 Jahren. Weitere Informationen unter: www.werra-meissner-kreis.de/corona

 

Hinweis für Reiserückkehrer zur Ausweisung internat. Risikogebiete (Virusvarianten- oder Hochinzidenzgebiet) gibt es unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

 

Folgende aktuellen STIKO-Empfehlungen sind zu beachten:

  • Die STIKO ruft weiterhin alle bisher Nicht-Geimpften dringend auf, das COVID-19-Impfangebot wahrzunehmen.
  • Die STIKO empfiehlt die Auffrischimpfung für 12- bis 17-jährige Kinder und Jugendliche mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty in der altersentsprechenden Dosierung (30 µg). Die 3. Impfstoffdosis soll in einem Mindestabstand von 3 Monaten zur vorangegangenen Impfung verabreicht werden. Zur Optimierung der Grundimmunisierung nach 1-maliger Impfung mit der COVID-19 Vaccine Janssen wird weiterhin ein mRNA-Impfstoff empfohlen.
  • Von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) wurde im Dezember 2021 eine zweite Impfstoffdosis der COVID-19 Vaccine Janssen zur Zweitimpfung zugelassen. Die STIKO empfiehlt jedoch weiterhin allen Personen ≥ 18 Jahre, die eine erste Impfstoffdosis der COVID-19 Vaccine Janssen erhalten haben, ihre Grundimmunisierung mit einer zweiten Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff zu optimieren. Auch für die Auffrischimpfung im Mindestabstand von 3 Monaten zur 2. Dosis der Grundimmunisierung wird ein mRNA-Impfstoff empfohlen.
  • Die STIKO empfiehlt eine 2. Auffrischimpfung für Menschen ab 70 Jahren, BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem PatientInnen- und BewohnerInnenkontakt). Die 2. Auffrischimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die 2. Auffrischimpfung frühestens nach 6 Monaten erhalten.

Aktuelle Daten zeigen, dass der Schutz nach 1. Auffrischimpfung gegen Infektionen mit der momentan zirkulierenden Omikron-Variante innerhalb weniger Monate abnimmt. Dies ist insbesondere für Menschen ab 70 Jahren und für Personen mit Immunschwäche bedeutsam, da diese das höchste Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf nach einer Infektion haben. Durch die 2. Auffrischimpfung soll der Schutz verbessert und schwere Erkrankungen bei gefährdeten Personen verhindert werden. Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen soll individuell besser geschützt werden, da es sich leichter anstecken kann. Ein weiteres Ziel ist dabei die Aufrechterhaltung der medizinischen und pflegerischen Versorgung durch Verringerung von Isolation und Quarantänemaßnahmen.

Personen, die nach der 1. Auffrischimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischimpfung empfohlen.

Die STIKO stellt fest, dass die Datenlage zur Effektivität und zur Sicherheit einer 2. Auffrischimpfung noch limitiert ist. Es wird jedoch angenommen, dass die 2. Auffrischimpfung ähnlich gut verträglich ist wie die 1. Auffrischimpfung.

  • Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für diejenigen (wie beispielsweise Flüchtlinge aus der Ukraine), die eine Impfung mit einem nicht in der EU zugelassenen Impfstoff (Sputnik V, CoronaVac, Covilo und Covaxin) erhalten haben, eine zusätzliche einmalige Impfung mit einem in der EU zugelassenen mRNA-Impfstoff. Impfungen und auch Testungen können Flüchtlinge an allen Test- und Impfstellen kostenfrei wahrnehmen.

 

13.05.2022

 

Bild zur Meldung: Corona-Virus: 95 neue Fälle, 24820 Gesamtfälle, 218 Verstorbene