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Der neue Bundespersonalausweis ab 01. November 2010

Ausweispflichtbefreiung:

Eine Befreiung von der Ausweispflicht nach § 1 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PauswG) kann für Personen beantragt werden, die

- voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung   
  untergebracht sind,
- sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können, oder

- für die eine Betreuerin oder ein Betreuer nicht durch eine einstweilige Anordnung bestellt ist  oder die
  handlungs-   oder einwilligungsunfähig sind und von einer oder von einem mit öffentlich beglaubigter 
  Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden.

Einen Antrag zur Ausweispflichtbefreiung können Sie hier herunterladen.

    

Der neue Bundespersonalausweis: 

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat einen Flyer und eine 
Informationsbroschüre über den neuen Bundespersonalausweis herausgegeben.

      Diese sind hier als PDF-Dateien für Sie hinterlegt.


             Flyer Bundespersonalausweis


             Broschüre Bundespersonalausweis

 

             Das kostet der neue Bundespersonlausweis

   

Steckbrief