Inhalt:
Der neue Bundespersonalausweis ab 01. November 2010

Der neue BPA im Scheckkartenformat
Ausweispflichtbefreiung:
Eine Befreiung von der Ausweispflicht nach § 1 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PauswG) kann für Personen beantragt werden, die
- voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtunguntergebracht sind,
- sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können, oder
- für die eine Betreuerin oder ein Betreuer nicht durch eine einstweilige Anordnung bestellt ist oder die
handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einer oder von einem mit öffentlich beglaubigter
Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden.
Einen Antrag zur Ausweispflichtbefreiung können Sie hier herunterladen.
Der neue Bundespersonalausweis:
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat einen Flyer und eine
Informationsbroschüre über den neuen Bundespersonalausweis herausgegeben.
Diese sind hier als PDF-Dateien für Sie hinterlegt.
Broschüre Bundespersonalausweis
Das kostet der neue Bundespersonlausweis
