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Online-Patientenverfügung: Teurer ist nicht immer besser

Berkatal, den 19. 06. 2018

 

 

19.06.2018

Online-Patientenverfügung: Teurer ist nicht immer besser

Verbraucherzentrale Hessen beteiligt sich an Untersuchung kostenpflichtiger Angebote

Kostenpflichtige Online-Patientenverfügungen versprechen eine schnelle, professionelle Erstellung individuell passender Unterlagen. Dabei reichen die Preise von 10 bis 140 Euro und die Bandbreite der Angebote vom reinen Download der Formulare bis hin zum persönlichen Kontakt mit Experten. Die Verbraucherzentralen haben das Geschäftsmodell unter die Lupe genommen und festgestellt: Teurer ist nicht immer besser.

Eine Patientenverfügung legt den Willen des Patienten zu möglichen medizinischen Behandlungssituationen in der Zukunft fest. Damit das möglich ist, macht der Patient vorsorglich Angaben zu häufig auftretenden Behandlungssituationen. Kostenpflichtige Online-Angebote können dazu durchaus eine rechtswirksame Festlegung der eigenen Wünsche leisten. „Allerdings gibt es keinen Grund für die Annahme, die Formulierungen in einer Online-Patientenverfügung seien besser als gängige Vordrucke, die Verbraucher bei Ministerien erhalten, aus dem Internet kostenfrei zum Ausfüllen herunterladen oder im Buchhandel kaufen“, so Daniela Hubloher, Medizinerin und Patientenberaterin bei der Verbraucherzentrale Hessen, die an der bundesweiten Untersuchung von elf kostenpflichtigen Online-Angeboten federführend beteiligt war.

Dabei stellten die Verbraucherzentralen fest, dass die meisten online angebotenen Patientenverfügungen mit den kostenlos erhältlichen Textbausteinen des Bundesjustizministeriums übereinstimmen. Kritisch sind Angebote zu betrachten, die eine Optimierung erprobter Patientenverfügungsmuster versprechen. Die Verbraucherzentralen konnten sich von einem Mehrwert solcher Angebote nicht überzeugen. Im ungünstigsten Fall können wortreiche Erweiterungen gängiger Formulierungen sogar Zweifel aufwerfen, wenn die Breite der Formulierungen als Unsicherheit des Verfassers interpretiert wird. Dann wäre der höhere Preis für eine solche Optimalversion schlecht investiert.

Als bedenklich bewerten die Verbraucherzentralen zudem Stil und Inhalt zahlreicher Werbetexte. Häufig schüren diese die Angst der Verbraucher, der Medizin ohne die beworbene Patientenverfügung hilflos ausgesetzt zu sein. „Dabei ist gerade ein kühler Kopf bei der Erstellung einer Patientenverfügung die beste Garantie für eine nachvollziehbare Bekundung des eigenen Willens“, so Expertin Daniela Hubloher.

Hintergrundinformationen

Die wichtigsten Infos zu Patientenverfügung auf einen Blick hat die Verbraucherzentrale Hessen auf Ihrer Website veröffentlicht. Wer eine Patientenverfügung abfassen möchte, findet hier weiter führende Informationen.

 

BMJV_Förderlogo

Untersuchung, Pressemitteilung und Verbraucherinformation wurden im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erarbeitet, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

 

Für weitere Informationen

Daniela Hubloher | Gesundheit und Pflege
Tel. (069) 97 20 10-68,
hubloher@verbraucher.de

Ute Bitter | Teamleitung Öffentlichkeitsarbeit
Tel. (069) 97 20 10-31,
bitter@verbraucher.de

 

 

 

 

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