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Mobiles Bezahlen – So geht´s

Berkatal, den 23. 05. 2018

23. Mai 2018

Mobiles Bezahlen – So geht´s

Verbraucherzentrale Hessen informiert auf dem Hessentag

Rund die Hälfte derjenigen, die eine Girokarte besitzen, nutzen auch die Möglichkeiten des kontaktlosen Bezahlens. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Befragung des Marktforschungsunternehmens GfK aus dem Januar 2018.

„Die Technik ist an sich problemlos“, sagt Eva Raabe, Leitende Beraterin des Beratungszentrum Kassel/Nordhessen. „Allenfalls nach einem Systemupdate kommt es vor, dass die Karten oder Apps nicht richtig funktionieren. Deshalb raten wir Verbrauchern, sich nicht nur auf die Möglichkeit des mobilen Bezahlens zu verlassen. Gerade im Urlaub sollte man auch immer etwas Bargeld dabei haben oder auf andere Bezahlmethoden wie die EC- oder Kreditkarte zurückgreifen können.“

Kleinstbeträge schnell bezahlen

Über 34 Millionen Girokarten der Sparkassen und Banken sind mit einer NFC-Funktion ausgestattet. Erkennbar ist dies an dem Wellensymbol auf der Vorderseite der Karte. Zum Bezahlen hält man die Karte im Abstand von wenigen Zentimetern an das Bezahlterminal. Eine Unterschrift ist nicht mehr notwendig. Bei Beträgen über 25 € oder in Einzelfällen ist die Eingabe einer PIN erforderlich.

Wer sein Smartphone als Geldbörse nutzen möchte, installiert sich zunächst eine Zahl-App, die wie eine virtuelle Karte funktioniert. Abgerechnet wird dann wahlweise über die Giro- oder Kreditkarte.

Veranstaltungshinweis

Die Besucher des Hessentags haben nun Gelegenheit, sich am Stand der Verbraucherzentrale Hessen in Halle 1 spielerisch mit dieser neuen Technik zu befassen und ihr Wissen zu testen. Was bedeutet NFC? Habe ich ein Widerrufsrecht, wenn ich im Laden mit meinem Smartphone bezahle? Und was bedeutet der Begriff E-Wallet?

Verbraucherzentrale Hessen auf dem Hessentag, Halle 1, Stand 115 vom 25.05.2018 bis zum 03.06.2018. Ebenfalls mit am Stand: die Energieberater der Verbraucherzentrale Hessen.

 

 Die Materialien zum Thema „Mobiles Bezahlen“ wurden entwickelt im Rahmen des Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

 

 

 

 

 

 

 

 

Bild zur Meldung: Mobiles Bezahlen – So geht´s