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SCHRIFTLICHE KREDITZUSAGE VOR NOTARTERMIN UNERLÄSSLICH

Berkatal, den 17. 01. 2018


 
17. Januar 2018
SCHRIFTLICHE KREDITZUSAGE VOR NOTARTERMIN UNERLÄSSLICH
Verbraucherzentrale Hessen warnt vor übereilten Immobilienkäufen 
Nur die schriftliche Kreditzusage einer Bank zum Abschluss einer Immobilienfinanzierung ist verbindlich. Wer den Notarvertrag nur mit einer mündlichen Kreditzusage im Rücken unterzeichnet, kann den Kaufpreis für die Immobilie unter Umständen nicht bezahlen. 
„Aktuelle gesetzliche Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung führen zum Teil zu längeren Bearbeitungszeiten, “ so Christiane Kienitz, Referentin für Immobilienfinanzierung bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Unabhängig davon, ist es immer riskant, sich auf mündliche Zusagen von Banken zu verlassen. Vor dem Notartermin sollte deshalb eine schriftliche Finanzierungsbestätigung eingeholt werden. Dies zeigt ein aktuelles Beispiel aus unserer Beratung.“    
ERST EIN FINANZIERUNGSVORSCHLAG, DANN NICHT KREDITWÜRDIG
Herr O. findet ein geeignetes Objekt zum Kauf und erhält von seiner Bank einen Finanzierungsvorschlag, der ihm zusagt. Mit dem von ihm unterzeichneten Kreditantrag gibt er sein Angebot ab. Herr O. wartet drei Wochen auf die Zusendung der unterschriebenen Unterlagen von der Bank. Auf Nachfrage erhält er die Antwort, es sei alles in Arbeit, die Kreditbearbeitung sei noch nicht abgeschlossen. Der Immobilienverkäufer drängt unterdessen auf die Unterzeichnung des Notarvertrages. Herr O. unterschreibt den Kaufvertrag. Die schriftliche Zusage seiner Bank liegt ihm zu diesem Zeitpunkt nicht vor. Auf seine erneute Nachfrage erhält Herr O. nach Ablauf von weiteren drei Wochen die Antwort, dass der Kredit nicht gewährt wird. Herr O. sei wegen seines Alters nicht kreditwürdig.

Für weitere Informationen
Christiane Kienitz | Referentin Immobilienfinanzierung
Tel. (069) 97 20 10-56, kienitz@verbraucher.de
Ute Bitter | Teamleitung Öffentlichkeitsarbeit
Tel. (069) 97 20 10-31, bitter@verbraucher.de 

 

 

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