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Die „Hessische Energiespar-Aktion“ informiert: Möglichkeiten der Gebäudesanierung – Dämmung von Kellerdecken

Berkatal, den 24. 04. 2018

Pressemitteilung 17/2018

 

Frankfurt/Main, 23. April 2018

 

Die „Hessische Energiespar-Aktion“ informiert: Möglichkeiten der Gebäudesanierung – Dämmung von Kellerdecken

 

Fußkälte war Jahrhunderte lang ein unerfreuliches Phänomen. Noch heute leiden Bewohner in vielen hessischen Häusern darunter. Gemauerte Kappendecken, Hohlsteindecken, Stahlbetonplatten oder Holzbalkendecken hatten früher nur eine geringe Dämmwirkung durch Sand- und Schlackenschüttungen oder 1 bis 2 cm dünnen Dämmplatten unter dem Estrich. Erst in den 1970er Jahren wurde die Trittschalldämmstärke auf 3,5 cm erhöht. Auch dies ist kein guter Wärmeschutz. Vermeidbare Energieverluste durch die Kellerdecke gehen einher mit Fußkälte, gegen die angeheizt werden muss. „Eine Kellerdeckendämmung beseitigt Fußkälte im Haus und bringt meist eine Energieeinsparung von 4 bis 6 Prozent“, so Florian Voigt, Programmleiter der „Hessischen Energiespar-Aktion“.

 

Weitere Informationen bietet die Broschüre „Vom (K)Althaus zum Energiesparhaus“ unter www.energiesparaktion.de. Informationen zu entsprechenden Fördermöglich-keiten bietet der „Förderkompass Hessen“ unter www.energieland.hessen.de.

 

Informationen zu Handwerksbetrieben bei den Hessischen Landesinnungen: Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V., Hauptgeschäftsstelle Frankfurt a.M.,
Emil-von-Behring-Straße 5, 60439 Frankfurt/Main, Telefon: 069 9 58 09 – 0
, ,www.bgvht.de sowie Verband Farbe Gestaltung Bautenschutz Hessen, Kettenhofweg 14-16, 60325 Frankfurt/Main, Telefon: 069 9 89 44 5-0, https://www.farbe-hessen.de/. Informationen zum Energieberatungsangebot der Verbraucherzentrale Hessen www.verbraucherzentrale-hessen.de.

 

Die „Hessische Energiespar-Aktion“ ist ein Angebot der Hessischen LandesEnergieAgentur (LEA).

 

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