Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Zuschüsse für behindertengerechten Umbau von Wohneigentum

Berkatal, den 14. 03. 2018

Pressemitteilung

Eschwege, den 13. März 2018

 

 

Zuschüsse für behindertengerechten Umbau von Wohneigentum

 

Das Land Hessen stellt im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Jahr 2018 wieder Fördermittel für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung.

 

Gefördert werden ausschließlich Wohnungen, die vom Eigentümer oder einem direkten Angehörigen mit einer Schwer- bzw. Schwerstbehinderung oder einer Einstufung in einen Pflegegrad selbst genutzt werden. Es können Kostenzuschüsse bis zu 50 Prozent der Maßnahmekosten gewährt werden. Jedoch gibt es eine Zuschussobergrenze.

Diese ist von der Baumaßnahme abhängig und liegt bei

 

· Bad: Um-/Einbau max. 5.000 Euro

· Küche: Um-/Einbau max. 5.000 Euro

· Lift-/Aufzugseinbau max. 6.000 Euro

· Alle anderen förderungsfähigen Einzelmaßnahmen max. 2.500 Euro

 

Maßnahmen unter 1.000 Euro oder deren Finanzierung nicht gesichert ist sowie Eigenleistungen werden nicht gefördert. Vor Bewilligung der Fördermittel durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank darf mit dem Bau nicht begonnen werden.

 

Da es sich hier um ein Programm der sozialen Wohnraumförderung mit begrenzten Mitteln handelt, erfolgt die Vergabe der Fördermittel nach einer Priorisierung des Behinderungsgrades und der sozialen Dringlichkeit. Es können keine Maßnahmen gefördert werden, die nicht konkret benötigt werden. Ausgenommen von der Förderung sind Mietwohnungen, die Erweiterung bestehender Wohngebäude sowie Umbaukosten in Verbindung mit dem Erwerb einer Gebrauchtimmobilie.

 

Für weitere Informationen können sich interessierte Bürger an die Wohnungsbauförderungsstelle des Werra-Meißner-Kreises, Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone, Telefon 05651/302-4712, E-Mail: petra.bason-john@werra-meissner-kreis.de, wenden.

 

 

Bild zur Meldung: Zuschüsse für behindertengerechten Umbau von Wohneigentum