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Schöffenwahl 2018

Berkatal, den 12. 03. 2018

Pressemitteilung

Eschwege, den 12. März 2018

 

Schöffenwahl 2018

 

Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden in unserem Kreis insgesamt 54 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Eschwege und Landgericht Kassel als Jugendhauptschöffen bzw. Jugendhilfsschöffen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Jugendhilfeausschuss des Werra-Meißner-Kreises schlägt dem Amtsgericht doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen.

 

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Kreis wohnen und am 1.1.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

 

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Jugendschöffen in ihrer Funktion als ehrenamtliche Richter müssen Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Jugendschöffen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

 

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 18.04.2018 an den Werra-Meißner-Kreis, Fachbereich Jugend, Familie, Senioren und Soziales, Frau Eisenhuth, Schlossplatz 1, Eschwege, Tel. 05651/302-1402. Nähere Informationen und Bewerbungsformulare können unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen oder beim Werra-Meißner-Kreis angefordert werden.

 

 

 

Bild zur Meldung: Schöffenwahl 2018