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Gebühr für die Untersuchung der Trichinenproben von Wildschweinen entfällt wegen „Afrikanischer Schweinepest“

Berkatal, den 09. 03. 2018

Pressemitteilung

Eschwege, den 9. März 2018

 

 

Gebühr für die Untersuchung der Trichinenproben von Wildschweinen entfällt wegen „Afrikanischer Schweinepest“

 

Der Kreisausschuss des Werra-Meißner-Kreises hat in der Sitzung am 1.3.2018 den Beschluss gefasst, dass aufgrund des erheblichen öffentlichen Interesses am Ab‎schuss von Schwarzwild zur Vermeidung eines evtl. Befalls der Hausschweinbestände mit der „Afrikanischen Schweinepest“ die Gebühren für die Trichinenunter‎suchung bei Wildschweinen in Höhe von 7,80 €, die in den Ziffern 441, 442 und ‎‎453 der Anlage zur Frischfleisch-Kostensatzung des Werra-Meißner-Kreises enthalten sind, in der Zeit vom 12.03.2018 bis zunächst zum 31.12.2018 gemäß § 4 KAG i. ‎V. m. § 227 AO erlassen werden.‎

 

Somit entfällt die Gebühr für die Untersuchung der Trichinenproben von Wildschweinen ab 12.03.2018 (zunächst bis 31.12.2018).

 

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