Schluss mit Aufschlägen für Kreditkartenzahlungen
11. Januar 2018
Schluss mit Aufschlägen für Kreditkartenzahlungen
Verbraucherzentrale Hessen informiert über neue Regelungen
Ab 13. Januar 2018 dürfen Händler keine zusätzlichen Entgelte mehr für Einkäufe oder Buchungen verlangen, die mit Kreditkarten bezahlt werden. Das gilt europaweit und auch für andere Zahlungsmittel wie Überweisungen und SEPA-Lastschriften. Bislang mussten die Händler nur ein gängiges und zumutbares Zahlungsmittel kostenfrei anbieten.
„Endlich ist dem Zusatzentgelt für den Einsatz bestimmter Zahlungsmittel die Rechtsgrundlage entzogen“, sagt Eva Raabe, Leitende Beraterin der Verbraucherzentrale Hessen, Beratungszentrum Kassel/Nordhessen. „Wir empfehlen allen Verbrauchern, künftig darauf zu achten, dass die Händler sich an die neuen Regelungen halten“, so Raabe weiter. Fordern Anbieter weiterhin Entgelte etwa für das Bezahlen mit der Kreditkarte oder für die Überweisung, sollten Verbraucher dies auf keinen Fall akzeptieren.
In den letzten Wochen und Monaten haben Banken und Sparkassen ihre Kunden bereits über die anstehenden Änderungen informiert.
Weitere Informationen zu den neuen Zahlungsrichtlinien
Hintergrund
Die Verbraucherzentralen haben sich in der Vergangenheit immer wieder dafür stark gemacht, dass fürs Bezahlen nichts bezahlt werden muss. Unzählige Rechtsstreitigkeiten unter anderem mit Fluggesellschaften und Reisebüros, die für das Zahlen mit bestimmten Zahlungsinstrumenten ein Aufgeld verlangt haben, sprechen für sich. Erst seit 2014 galt die Regel, dass mindestens ein gängiges und zumutbares Zahlungsverfahren kostenfrei sein muss. Die europaweite Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie II ist Grundlage für die aktuellen Änderungen.
Für weitere Informationen
Eva Raabe | Leiterin der Beratungsstelle Kassel
Tel. (0561) 104905, raabe@verbraucher.de
Ute Bitter | Teamleitung Öffentlichkeitsarbeit
Tel. (069) 97 20 10-31, bitter@verbraucher.de
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