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Risiko: Anschlussfinanzierung

Berkatal, den 12. 10. 2017

 

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12. Oktober 2017

Risiko: Anschlussfinanzierung

Verbraucherzentrale Hessen empfiehlt, schon bei der Erstfinanzierung den Kreditverlauf insgesamt im Blick zu behalten

Meist wird bei der Erstfinanzierung von Immobilien eine fünf-oder zehnjährige Zinsfestschreibung vereinbart. Läuft diese Zinsbindung aus, kommt es zum Anschlussvertrag, sofern die Restschuld nicht auf einen Schlag zurückgezahlt werden kann. Die Zinsfestschreibung sollte sich deshalb an der insgesamt anvisierten Kreditlaufzeit orientieren.

Die Eheleute S. hatten vor 10 Jahren einen Hypothekenkredit abgeschlossen, der jetzt ausläuft. Die Bank fordert nun eine Selbstauskunft der Eheleute an und weist darauf hin, dass für den Anschlussvertrag die Kreditwürdigkeit sichergestellt sein muss. „Die Banken berufen sich gerne auf die gesetzlich verankerte Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung“, so Christiane Kienitz, Referentin für Immobilienfinanzierung bei der Verbraucherzentrale Hessen. Danach muss die Bank vor Kreditvergabe feststellen, dass beim Kreditnehmer keine erheblichen Zweifel an der Rückzahlung des Immobilienkredites bestehen.

AKTUELLE EINKOMMENS- UND VERMÖGENSVERHÄLTNISSE ENTSCHEIDEND

„In der Vergangenheit wurde beim Anschlussvertrag eher selten ein Selbstauskunftsbogen verschickt. Dies in der Regel nur, wenn es Anhaltspunkte für die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse gab. Wenn der Wert der Immobilie stimmte, war die Anschlussfinanzierung meist kein Problem“, so Kienitz weiter. Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung entscheiden die aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse darüber, ob ein Kredit gewährt wird. Die Kreditrückzahlung ist sicher nicht vorhersehbar, der Eintritt des Rentenalters aber schon. Deshalb rückt die Frage nach dem Renteneintrittsalter mehr in den Focus. So auch bei den Eheleuten S. Die Rente kommt in zwei Jahren.

Die Vorteile einer längeren Zinsfestschreibung nutzen

„Herr und Frau S. hätten bei der Erstfinanzierung auch eine längere Zinsbindung bis zum Renteneintritt oder darüberhinaus wählen können“, erläutert Kienitz. Viele Verbraucher schrecken aber vor längeren Zinsfestschreibungen zurück. Sie wissen oft nicht, dass ein Hypothekenkredit, der länger als zehn Jahre läuft, nach Ablauf von zehn Jahren entschädigungsfrei mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden kann. Eine längere Zinsfestschreibung bringt somit Zinssicherheit und zugleich Flexibilität. Ältere Finanzierer beugen durch die richtige Wahl der Zinsfestschreibung, einem höheren Tilgungssatz oder der Vereinbarung von Sondertilgungen dem Risiko vor, bei Rentenbeginn keinen Anschlussvertrag mehr zu erhalten.

 

Für weitere Informationen

Christiane Kienitz | Referentin Immobilienfinanzierung
Tel. (069) 97 20 10-56,
kienitz@verbraucher.de

Ute Bitter | Teamleitung Öffentlichkeitsarbeit
Tel. (069) 97 20 10-31,
bitter@verbraucher.de

 

 

Pressestelle
(069) 97 20 10-31
presse@verbraucher.de
www.verbraucherzentrale-hessen.de
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