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Sicher in die Zukunft: Rentenanspruch für Berufsanfänger

Berkatal, den 09. 08. 2017

PRESSEMITTEILUNG

 

Sicher in die Zukunft:
Rentenanspruch für Berufsanfänger

FRANKFURT AM MAIN. Ein wichtiger Hinweis der Deutschen
Rentenversicherung Hessen an alle jungen Menschen, die jetzt ins
Berufsleben starten: Berufsanfänger sind bereits mit dem ersten
Ausbildungstag in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert.

Das bedeutet, auch Berufseinsteiger sind geschützt, wenn sie einen
Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit erleiden. Sie
haben von Anfang an Anspruch auf das Leistungspaket der gesetzlichen
Rentenversicherung: Rehabilitation, Erwerbsminderungsrente und im
Todesfall Hinterbliebenenrente für Ehepartner und Kinder.

Grundsätzlich entsteht ein Rentenanspruch zwar erst, wenn eine
bestimmte Anzahl von Beiträgen entrichtet wurde, für Berufsanfänger kann
jedoch ein einziger Beitrag für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente
genügen.

Ein Beispiel: Kim S. aus Gießen (18) hat nach der Schule im September
2015 eine Ausbildung zur Kommunikationskauffrau begonnen. Sie verdient
monatlich 580 Euro. Am 6. Mai 2016 wird sie auf dem Weg zur Arbeit
schwer verletzt. Seitdem ist sie voll erwerbsgemindert. Da Kims
Erwerbsminderung durch den Arbeitsunfall verursacht wurde, reichen die
bisherigen neun Monate Versicherungszeit für den Rentenanspruch
bereits aus. Für die Rentenberechnung zählt neben den bisherigen

Versicherungszeiten auch die sogenannte Zurechnungszeit bis zum
vollendeten 62. Lebensjahr. So erhält Kim eine Monatsrente von rund
1.240 Euro.

Ausführliche Informationen bietet die Broschüre „Berufsstarter und ihre
Sozialversicherung“, die Sie im Internet unter www.deutscherentenversicherung-
hessen.de kostenlos herunterladen können.

Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am
Main betreut insgesamt rund zwei Millionen Versicherte und zahlt über

723.000 Renten aus. Sie ist der Ansprechpartner für alle Fragen rund um
die Altersvorsorge und Rehabilitation.
Frankfurt am Main, 7. August 2017
Nr. 36/2017

Deutsche Rentenversicherung Hessen

Referat Presse- /Öffentlichkeitsarbeit
und interne Kommunikation
Städelstraße 28, 60596 Frankfurt am Main


 

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