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Pflanzenpulver „Grüne Mutter“ – in Zukunft ohne Bio- und Gesundheits-Werbung

Berkatal, den 13. 07. 2017

Pressemitteilung

 

Pflanzenpulver „Grüne Mutter“ – in Zukunft ohne Bio- und Gesundheits-Werbung

Verbraucherzentrale Hessen mahnt Anbieter Organic Alpha LCC erfolgreich ab

Frankfurt, 13.07.2017. „Mildernd bei chronischen Gelenkschmerzen“, „Krebs verhindernd“ oder „den Fettstoffwechsel fördernd“: Mit diesen Werbeversprechen und dem Markennamen „organic alpha“ versuchte die Organic Alpha LCC ihrem Pflanzenpulver „Grüne Mutter“ ein Bio- und Gesundheits-Image zu verleihen. „Lebensmittelhersteller dürfen jedoch gesundheitsbezogene Angaben nicht beliebig wählen. Ebenso ist es verboten, den Eindruck zu erwecken, ein Lebensmittel sei ökologisch erzeugt, wenn dieses nicht die Richtlinien der EU-Öko-Verordnung erfüllt“, so Wiebke Franz, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Hessen.

Ein Verbraucher fand die vollmundigen Versprechen gerade für kranke Menschen unverantwortlich. Er beschwerte sich bei dem Portal lebensmittelklarheit.de des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) und der Verbraucherzentralen wegen der Verwechslungsgefahr des Nahrungsergänzungsmittels mit einem Arzneimittel.

Rechtliche Schritte von Erfolg gekrönt
Die hessischen Verbraucherschützer nahmen daraufhin das Produkt unter die Lupe. „Schon die Überschriften wie ‘Leberentgiftung‘, ‘Zellschutz Antioxidantien‘ oder ‘Nerven- & Gehirnsupport‘, unter denen die Anbieter einzelne Zutaten aufs Etikett des Pflanzenpulvers druckten, entsprachen unzulässiger Gesundheitswerbung“, so Wiebke Franz. In ihrem online-Shop und auf amazon.de traute sich die Firma Organic Alpha LCC aus Los Angeles noch mehr und stellte mehrfach einen Krankheitsbezug her. Die Bezeichnung des Produktes als „organic alpha“ verletzte den Grundsatz der EU-Öko-Verordnung: „Wo bio oder öko drauf steht, muss auch bio oder öko drin sein“. Darüber hinaus hielten die Anbieter die Kennzeichnungsvorschriften in mehreren Punkten nicht ein, beispielsweise war die Schriftgröße der Zutatenliste unleserlich klein.

Die hessischen Verbraucherschützer mahnten erfolgreich ab: Der Anbieter wirbt nicht länger mit den unzulässigen Gesundheitsversprechen, hat den Markennamen auf dem Produkt geändert und weitere Kennzeichnungsverstöße beseitigt.

Unseriöse Gesundheitsversprechen durchschauen
Wenn Hersteller versprechen, ein Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel könne die Körperfunktion über das normale Maß hinaus steigern, ist das ein Hinweis auf unseriöse Gesundheitswerbung. Verbraucher können sich mit Beschwerden über die Kennzeichnung und Werbung für herkömmliche Lebensmittel an das Portal lebensmittelklarheit.de und für Nahrungsergänzungsmittel an klartext-nahrungsergaenzung.de wenden.

 

Über die Verbraucherzentrale Hessen:

Die Verbraucherzentrale Hessen ist eine anbieterunabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit 1959 informiert, berät und unterstützt sie Verbraucher in Fragen des privaten Konsums. Ihre Sensorfunktion nutzt sie, um Verbraucherinteressen gegenüber Unternehmen, Politik und Verbänden zu vertreten. Themenschwerpunkte sind Verbraucherrecht, Telefon und Internet, Finanzen und Versicherungen, Bauen, Wohnen, Energie sowie Lebensmittel und Ernährung. In acht Beratungsstellen und gut 50 Energiestützpunkten bietet sie persönliche Beratung an. Beratung ist auch telefonisch oder per Mail möglich. www.verbraucher.de.

Ergänzende Informationen für Verbraucher:

· Marktcheck „Aufgepeppte Lebensmittel: Vorsicht Gesundheitsversprechen“ unter verbraucher.de/vorsicht-gesundheitsversprechen

· Telefonische Beratung der Verbraucherzentrale Hessen zu Lebensmitteln und Ernährung dienstags 10 -14 Uhr unter 0900 1 972012. 0,90 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunkpreise können abweichen.

 

 

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