Das neue Hinzuverdienstrecht

Berkatal, den 11. 07. 2017

PRESSEMITTEILUNG

 

Das neue Hinzuverdienstrecht

FRANKFURT AM MAIN. Seit 1. Juli 2017 können Rentnerinnen und Rentner
vor Erreichen der Regelaltersgrenze 6.300 Euro im Jahr anrechnungsfrei
hinzuverdienen. Die bisherige monatliche Grenze von 450 Euro entfällt.
Die Hinzuverdienstgrenzen wurden im Flexirentengesetz neu geregelt.


Wann der Hinzuverdienst innerhalb eines Kalenderjahres erzielt wird, ist
unerheblich. Übersteigt der Hinzuverdienst die jährliche Grenze von 6.300
Euro jedoch, wird der darüber hinausgehende Verdienst zu 40 Prozent auf
die Rente angerechnet. Eine Obergrenze für den Hinzuverdienst ist der
sogenannte Hinzuverdienstdeckel, der sich individuell an dem besten Verdienst
der letzten 15 Jahre vor dem Rentenbeginn orientiert. Sollte diese
Grenze erreicht werden, wird der darüber hinausgehende Verdienst voll
auf die Rente angerechnet.

Die Deutsche Rentenversicherung Hessen weist darauf hin, dass sie zunächst
auf Grundlage der Angaben des Versicherten eine Prognose über
den Hinzuverdienst im laufenden und im kommenden Jahr erstellt und entsprechend
dem erwarteten Hinzuverdienst eine Rentenhöhe festsetzt. Am

1. Juli jeden Jahres wird der Hinzuverdienst rückwirkend centgenau überprüft
(„Spitzabrechnung“). Die Rente wird unter Berücksichtigung des tatsächlichen
Hinzuverdienstes neu berechnet. War die Rente bisher zu niedrig
festgesetzt, erhält der Rentner die Nachzahlung ausgezahlt. War dieRente zu hoch angesetzt, wird die Überzahlung zurückgefordert.
Mit Erreichen der Regelaltersgrenze können Versicherte wie bisher auch
unbegrenzt hinzuverdienen.

Weitere Informationen zu den Neuregelungen durch das Flexirentengesetz
bietet der kostenlose Flyer „Flexirente: Das ist neu für Sie“. Er ist im Internet
unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de abrufbar.

Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am
Main betreut insgesamt rund zwei Millionen Versicherte und zahlt über

723.000 Renten aus. Sie ist der Ansprechpartner für alle Fragen rund um
die Altersvorsorge und Rehabilitation.
Frankfurt am Main, 5. Juli 2017

Nr. 33/2017
Deutsche Rentenversicherung Hessen
Referat Presse- /Öffentlichkeitsarbeit
und interne Kommunikation
Städelstraße 28, 60596 Frankfurt am Main

 

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