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Verhalten bei Wiederauffinden von in Verlust geraten Ausweisdokumenten

Berkatal, den 22. 06. 2017

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

durch das Bundesministerium des Innern wurden die Passämter informiert, dass täglich eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von deutschen Staatsangehörigen bei Kontrollen an den Grenzen – vor allem bei Reisen in Länder außerhalb des Schengenraums –angehalten werden, weil deren Reisedokument aufgrund einer Verlustmeldung ausgeschrieben worden und daher in der weltweit genutzen INTERPOL-Datenbank „Stolen and Lost Travel Documents / SLTD“ enthalten sind. Diese Vorfälle verursachen – in der aktuellen Anzahl – einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand sowie (teilweise ungerechtfertigten) Unmut bei den Reisenden.

 

Ich weise daher darauhin, dass ein wiederaufgefundenes deutsches Reisedokument grundsätzlich erst dann (bis zum Ende des regulären Gültigkeitszeitraums) weiterverwendet werden kann, wenn das Wiederauffinden der zuständigen Passbehörde gemeldet wurde.

 

Seitens der Passbehörde erfolgt dann die Kontaktaufnahme zu den Polizeibehörden zur Löschung in der o.a. Datenbank.

 

Der Bürgermeister
der Gemeinde Berkatal

 

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