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Bunte Eier zu Ostern – eine Frage der Haltung

Berkatal, den 11. 04. 2017

 

Pressemitteilung

 

Bunte Eier zu Ostern – eine Frage der Haltung
Verbraucherzentrale Hessen rät zu Eiern aus Bio- und Freilandhaltung

Kassel, 10.04.2017. Ob einfarbig, gepunktet oder marmoriert – zu Ostern sind bunte Eier für viele ein Muss. Anders als bei frischen Exemplaren müssen Anbieter bei gefärbten Eiern die Haltungsform und Herkunft nicht kennzeichnen. „Um an Ostern bunte Eier von glücklichen Hühnern auf den Tisch zu bringen, sind mit Naturfarben selbst gefärbte Eier aus Bio- oder Freilandhaltung eine gute Wahl“, so Andrea Schauff von der Verbraucherzentrale Hessen. Alternativ empfiehlt Schauff Bio-Ostereier, die immer mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet und mit Naturfarben gefärbt sein müssen.

Die Pflicht zur Kennzeichnung der Haltungsform gilt nur für frische unverarbeitete Eier. Bei ihnen kann sich der Verbraucher bewusst zwischen Eiern aus Kleingruppen-Käfighaltung (entspricht der ersten Kennziffer „3“ im Erzeugercode auf dem Ei), Bodenhaltung („2“), Freilandhaltung („1“) oder ökologischer Erzeugung („0“) entscheiden.

Angabe zu Haltungsform und Herkunft darf bei bunten Eiern fehlen
Gefärbte Eier zählen zu den verarbeiteten Lebensmitteln. Bei ihnen können Käufer nicht erkennen, aus welcher Haltungsform der Hennen das Ei stammt. Einzig Bio-Eier sind über die Bio-Kennzeichnung immer zu erkennen – auch bunt gefärbt und in verarbeiteten Lebensmitteln.

Freilandeier zu Ostern Mangelware
Zu Ostern können Eier aus Freilandhaltung aufgrund der langanhaltenden Vogelgrippe im Handel knapp werden. Seit Ausbruch im November 2016 mussten die Hühner in Hessen und anderen betroffenen Regionen Deutschlands im Stall bleiben. Trotzdem durften die betroffenen Legebetriebe ihre Eier zwölf Wochen lang ab Beginn der Stallpflicht weiterhin als Freilandeier verkaufen. Mittlerweile ist diese Frist abgelaufen. Betriebe mit Freilandhaltung müssen ihre Eier nun mit der Kennziffer 2 für Bodenhaltung kennzeichnen.

Sonderregelung für Bio-Eier
Bio-Eier sind von dieser Zwölf Wochen-Regelung für die Kennzeichnung ausgenommen, obwohl auch für Bio-Hennen die Stallpflicht gilt. Die Halter dürfen die Eier weiterhin als Bio-Eier handeln, denn für die Biohaltung gelten besondere Bestimmungen, die neben dem Auslauf im Freien, das Futter, den Arzneimitteleinsatz und die Bewegungsfreiheit betreffen.

Transparente Kennzeichnung auch bei Vogelgrippe gefordert
„Um Klarheit für Verbraucher zu schaffen ist eine verpflichtende, einheitliche Kennzeichnung für Bio- und Freilandeier ab Beginn der Stallpflicht erforderlich, die von der Lebensmittelüberwachung kontrolliert wird“, so Schauff. Dafür sollten die Eier oder der Eierkarton unverzüglich nach Verhängen der Stallpflicht mit einem gut sicht- und lesbaren Hinweis gekennzeichnet werden – entweder über eine Banderole um den Eierkarton oder auf einem Schild bei loser Ware. Der Wortlaut des Hinweises sollte vorgeschrieben sein, zum Beispiel: „Aufgrund einer wegen Vogelgrippe amtlich verordneten Stallpflicht seit (Datum einfügen) kommen diese Eier aus Bodenhaltung!"

 

 

Ergänzende Informationen für Verbraucher:

· Kostenfrei Einkaufshilfe zur Eierherkunft erhalten Sie in der Beratungsstelle Kassel, Rainer-Dierichs-Platz 1, Kassel

· Tipps rund um das Färben von Eiern und den Einkauf gefärbter Eier gibt es unter „Ostereier – alles so schön bunt hier!“

· Information zur Vogelgrippe finden Sie hier: „Vogelgrippe in Hessen: Sind Putenbrust und Hähnchenschenkel in Gefahr?“

· Telefonische Beratung der Verbraucherzentrale Hessen zu Lebensmitteln und Ernährung dienstags 10-14 Uhr unter 0900 1 972012.
0,90 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunkpreise können abweichen.

 

 

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