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Bauspardarlehen: Verjährung der Rückzahlung von in 2013 zu Unrecht gezahlter Darlehensgebühren droht

Berkatal, den 05. 12. 2016

 

Pressemitteilung 

 

Bauspardarlehen: Verjährung der Rückzahlung von in 2013 zu Unrecht gezahlter Darlehensgebühren droht

 

Verbraucherzentrale Hessen rät zu schnellem Handeln 

Frankfurt, 05.12.2016 Bauspardarlehensgebühren bei der Auszahlung von Bauspardarlehen sind unzulässig. Dies hat der Bundesgerichtshof jüngst entschieden. Betroffene können die zu Unrecht gezahlten Darlehensgebühren zurückverlangen. Wer 2013 eine solche Gebühr gezahlt hat, sollte vor Jahresende die drohende Verjährung hemmen.

Nach einer von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erstrittenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs dürfen Bausparkassen bei der Auszahlung eines Darlehens keine „Darlehensgebühr“ in Höhe von zwei Prozent der Darlehenssumme verlangen (BGH-Urteil vom 08.11.2016, Aktenzeichen XI ZR 552/15).

 „Wer in 2013 eine Darlehensgebühr gezahlt hat, sollte sich sputen“, sagt Eva Raabe von der Verbraucherzentrale Hessen, „der Rückzahlungsanspruch droht am 31.12.2016 zu verjähren.“

Der sicherste Weg die Verjährung zu unterbrechen, ist einen Mahnbescheid zu beantragen, ein Schlichtungsverfahren bei der zuständigen Schlichtungsstelle der Bausparkasse zu beantragen oder eine Klage bei Gericht einzureichen.

 

Ergänzende Informationen für Verbraucher:

·         Termine zur persönlichen Beratung in der Beratungsstelle Kassel, Rainer-Dierichs-Platz 1 erhalten Sie unter 0561 / 772934.

·         Weitere Informationen nebst Musterschreiben zur außergerichtlichen Geltendmachung auf www.verbraucher.de

Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen: Borken, Bahnhofstraße 36 b · Kassel/Nordhessen, Rainer-Dierichs-Platz 1 (Kulturbahnhof) · Gießen, Südanlage 4 · Fulda, Karlstraße 2 · Frankfurt/Rhein-Main, Große Friedberger Straße 13-17 (Nähe Konstablerwache) · Darmstadt, Luisenplatz 6 (Carreegalerie) ·  Rüsselsheim/Groß Gerau, Marktstr. 29  · Wiesbaden, Bahnhofstraße 36

 

 

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