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Was tun bei Verspätungen des Flugzeuges?

Berkatal, den 25. 08. 2016

Pressemitteilung         

 

Was tun bei Verspätungen des Flugzeuges?

Die Verbraucherzentrale Hessen informiert zu Fluggastrechten

 

Kassel, 25.08.2016,  Wer kennt es nicht oder hat zumindest mal davon gehört? Der Start in den Urlaub wird bereits vermiest, weil sich der Abflug verspätet oder im schlimmsten Fall ganz ausfällt. Welche Rechte habe ich als Kunde und welche Entschädigungen stehen dem Fluggast zu?

Zunächst gibt es die Fluggastverordnung der EU. Diese gilt für alle Flüge, die innerhalb der EU starten und für ankommende Flüge von Airlines, die ihren Sitz in der EU haben. Ist diese Verordnung nicht anwendbar, so gelten andere internationale Abkommen und nationale Vorschriften der einzelnen Länder.

Doch welche Ansprüche gibt es? Kommt der Flieger um mindestens drei Stunden verspätet am Zielort an, muss die Airline je nach Entfernung zwischen 250 und 600 Euro zahlen. Oder verzögert sich der Abflug um mindestens fünf Stunden und der Fluggast storniert deshalb den Flug, so muss die Airline sogar den vollständigen Ticketpreis erstatten. Wird der Flug annulliert, kann der Fluggast zwischen Erstattung des Flugpreises oder einer alternativen Beförderung wählen.

In der Praxis ist es nicht immer leicht, die Ansprüche durchzusetzen. Informationen zu den Ansprüchen im Einzelfall und Beratung zur Durchsetzung erhalten Verbraucher in der Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale.

 

Ergänzende Informationen für Verbraucher:

·         Persönliche Beratung dazu in der Beratungsstelle Kassel, Rainer-Dierichs-Platz 1, Terminvereinbarung unter 0561 / 772934

·         Telefonische Beratung der Verbraucherzentrale Hessen unter 0900 1 972010. 1,75 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunkpreise können abweichen.

 

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