Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Unister Holding meldet Insolvenz an – was tun?

Berkatal, den 19. 07. 2016

 

Pressemitteilung 

Unister Holding meldet Insolvenz an – was tun?

Verbraucherzentrale Hessen gibt Tipps, was Urlauber jetzt beachten sollten

Frankfurt, 19.07.2016 Wenige Tage nachdem der Gründer und Gesellschafter der Unternehmensholding bei einem Flugzeugabsturz ums Leben gekommen ist, hat jetzt sein Unternehmen, die Unister Holding GmbH, Insolvenz angemeldet. Zu Unister gehören Informations- und Ratgeberseiten und Buchungsportale, darunter Fluege.de, Ab-in-den-Urlaub.de, Hotelreservierung.de, Reisen.de und Urlaubstours.de, die über Tochterunternehmen betrieben werden. Inwiefern die aktuellen Entwicklungen Auswirkungen für Reisende haben werden, ist derzeit noch nicht klar abzusehen. Die Geschäfte sollen weiterlaufen, die Tochterunternehmen sind aktuell nicht von der Insolvenz der Holding betroffen. Die Portale der Unister-Gruppe sind bei vielen Reiseangeboten nur „Vermittler“. Eigentlicher Vertragspartner und Ansprechpartner für die Durchführung der gebuchten Reiseleistungen ist der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft. Betroffene können sich daher bei Fragen und Unsicherheiten direkt an ihren Anbieter wenden.

Für Unister-Kunden sind die Auswirkungen und die weitere Entwicklung noch unklar. Mit dem vorläufigen Insolvenzverfahren soll die Handlungsfähigkeit der Gruppe gesichert werden. Die operativen Gesellschaften der Holding, also auch Buchungsportale für Hotels, Reisen und andere Dienstleistungen werden von eigenständigen Unternehmen betrieben und sollen laut einer Pressemitteilung der Holding vom 18.07.2016 zunächst nicht vom vorläufigen Insolvenzverfahren betroffen sein. Die Mitteilung des Insolvenzverwalters lässt jedoch keinen Rückschluss darauf zu, ob bereits gezahlte Kundengelder an den jeweiligen Anbieter weitergeleitet wurden.

„Sofern der Betreiber des Portals, bei dem gebucht wurde, nicht die Unister Holding GmbH ist, dürften Verbraucher von der Insolvenz des Mutterkonzerns aktuell nicht tangiert sein“, so Peter Lassek, Referent für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen. Das könnte sich ändern, falls die Betreiber-GmbHs der Internetportale selbst in eine Insolvenz gehen. Betreiber von Ab-in-den-Urlaub.de ist laut Impressum zum Beispiel die ab-in-den-urlaub Betriebsgesellschaft mbH, bei fluege.de ist es die UNISTER TRAVEL Betriebsgesellschaft mbH.

„Wie sich das Insolvenzverfahren entwickeln wird, ist natürlich derzeit noch nicht abzusehen“, erläutert Lassek. „Verbraucher, deren Urlaub unmittelbar bevorsteht und die angesichts der aktuellen Meldungen verunsichert sind, sollten ihre bereits erhaltenen Reiseunterlagen prüfen und sich bei Fragen im Zweifel direkt an den durchführenden Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft wenden und sich versichern, dass die Reise angetreten werden kann“, so Lassek abschließend.

Die Verbraucherzentrale Hessen fasst zusammen, wie Urlauber abgesichert sind, sollte es zu Problemen im Zusammenhang mit der Insolvenz eines Reiseveranstalters, einer Fluggesellschaft oder eines Hoteliers kommen:

·         Pauschalreise: Wird ein Reiseveranstalter insolvent, muss Urlaubern der bereits gezahlte Preis für ausfallende Leistungen und die notwendigen Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden. Als Nachweis, dass er sich für den Insolvenzfall abgesichert hat, erhalten Reisende vor Urlaubsbeginn einen sogenannten Sicherungsschein. Er gibt Auskunft darüber, welche Bank die Bürgschaft übernommen hat oder welche Versicherung im Falle der Insolvenz zahlt. Wichtig: Nicht zahlen, solange dieser Nachweis nicht erbracht ist.

·         Hotelübernachtung: Sofern lediglich ein Hotelzimmer gebucht wurde, wird es schon schwieriger. In diesem Fall besteht keine Insolvenzabsicherungspflicht. Daher wichtig: Größere Beträge möglichst nicht im Voraus zahlen.

·         Flugbuchung: Hier ist es ähnlich wie bei der reinen Hotelbuchung. Es gibt keine Insolvenzsicherungspflicht für Airlines. Abgesichert sind Reisende wiederum nur, wenn sie den Flug im Paket buchen und so für die Pauschalreise einen Sicherungsschein bekommen.

 

Ergänzende Informationen für Verbraucher:

·         Persönliche Beratung zu Verbraucherrecht in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen. Eine Terminvereinbarung über das hessenweite Servicetelefon ist empfehlenswert.

·         Telefonische Beratung der Verbraucherzentrale Hessen zu Verbraucherrecht unter 0900 1 972010. 1,75 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunkpreise können abweichen.

·                     Kostenlose Informationen:
     
http://www.verbraucher.de/unister-insolvenz

·         Hessenweites Servicetelefon (069) 972010 900. 0,14 € aus dem deutschen Festnetz; maximal 0,42 € pro Minute aus dem Mobilfunk. Informationen über alle Beratungs- und Seminarangebote sowie die Öffnungszeiten der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen; teilweise auch Terminvereinbarung möglich. Keine Beratung!

 

 

 

Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen: Borken, Bahnhofstraße 36 b · Kassel/Nordhessen, Rainer-Dierichs-Platz 1 (Kulturbahnhof) · Gießen, Südanlage 4 · Fulda, Karlstraße 2 · Frankfurt/Rhein-Main, Große Friedberger Straße 13-17 (Nähe Konstablerwache) · Darmstadt, Luisenplatz 6 (Carreegalerie) ·  Rüsselsheim/Groß Gerau, Marktstr. 29  · Wiesbaden, Luisenstr. 19 (im Umweltladen)

 

Bild zur Meldung: Unister Holding meldet Insolvenz an – was tun?